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Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere neuen Solardachpfannen machen
kurz nach ihrer ersten Präsentation auf der BAU in
München bereits Furore. Darüber berichten wir in diesen
NelsNews – ergänzt um weitere Nachrichten, Tipps und
Hinweise für Ihre tägliche Arbeit.
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P. S. Haben Sie auch einen Tipp? Wir
freuen uns über jede Reaktion:
newsletter@pr-nord.de |
Viel Spaß
beim Lesen wünscht Ihre
NelsNews-Redaktion |
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| 1. Nachlese BAU: ClimaLife und neue
Solar-Kollektoren |
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Krisenstimmung war auf der BAU in München
nicht angesagt. Dachdecker und Architekten, aber auch
viele Endverbraucher ließen sich die neuen Produkte am
Nelskamp-Messestand nicht entgehen: Optimierte
ClimaLife-Dachsteine, neue Solar-Kollektoren und die
schwarzgrau gedämpften Ziegel wurden zu
Besuchermagneten.
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2.
Ein-Prozent-Regelung: Ist Ihr Fahrzeug
„gewillkürt“? |
Wird ein Firmenwagen zu weniger als 50 Prozent
betrieblich genutzt und ist er nicht
„unmissverständlich“ dem „gewillkürten“ (das heißt:
selbst bestimmten) Betriebsvermögen zuzuordnen, darf die
Ein-Prozent-Regelung nicht angewendet werden – urteilte
jetzt der Bundesfinanzhof. |
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3. Neues
Dach-Lexikon auf nelskamp.de |
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Vorschnittdeckung, Krüppelwalmdach, Sockelknie
– gängige Vokabeln der Dachprofis. Ein neues,
umfangreiches Lexikon rund um Dachziegel, Dachsteine und
die Dacheindeckung auf nelskamp.de führt in die
Begriffswelt der Dachdecker ein – mit zur Zeit mehr als
150 Eintragungen. |
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4. Neuer
Basiszinssatz senkt die Verzugszinsen
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Zu Jahresbeginn wurden die Zinsen, die
Handwerksbetriebe ihren Kunden bei Zahlungsverzug
berechnen dürfen, deutlich gesenkt – von 3,19 Prozent
auf 1,62 Prozent p. a. Denn Verzugszinsen orientieren
sich am Basiszinssatz. Wann befindet sich ein Kunde
rechtlich in Verzug? |
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5. Manche
Abkürzung im Web-Impressum ist
gesetzwidrig |
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Schon ein
abgekürzter Vorname im Impressum einer Firmen-Website
kann zu einer Abmahnung führen. Das OLG Düsseldorf
entschied gerade, dass diese Abkürzung gegen die
„Allgemeine Informationspflicht“ (§ 5) verstößt. |
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6. Wann gibt es
Sonderurlaub?
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Drei Kriterien gelten für bezahlten
Urlaub: Der Zeitraum ist verhältnismäßig unerheblich,
der Grund ist ohne Verschulden des Mitarbeiters
eingetreten und die Arbeitsleistung kann aus
persönlichen Gründen nicht erbracht werden. Für welche
Fälle das gilt, erfahren Sie hier.
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7. Ein
Unternehmens-Jahresplan braucht konkrete Ziele
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Bei Führung
und Controlling sind selten spontane Entscheidungen
gefragt. Nur konkrete Ziele sichern den
Unternehmenserfolg. Wir haben im Internet eine
Checkliste für individuelle Jahreszielpläne entdeckt. |
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8. Immer die
gleichen Dachdecker-Witze... |
„Haben Sie schon gehört, dass unser Dachdecker
überfahren worden ist?“ – „Nein, was Sie nicht sagen!
Wie entsetzlich! Nicht mal auf dem Dach ist man
heutzutage vor diesen Rowdies sicher.“ |
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