Gerade einmal 20 Zentimeter ragt ein Anschlussblech über das Dach eines Reihenhaus-Nachbarn. Es muss entfernt werden, obwohl dann die (staatlich geförderte) Wärmedämmung zerstört wird, urteilte jetzt der Bundesgerichtshof. Der Bauherr hätte die Handwerker besser kontrollieren sollen, denn Nachbarschaftsrecht geht vor Klimaschutz...