Montag, 3. August 2009 


   

Sehr geehrte Damen und Herren,

über einen neuen „Sanierungsziegel“ mit besonders großem Verschiebebereich berichten wir in diesen NelsNews – dazu weitere Nachrichten aus der Branche und einige Tipps für Ihre tägliche Arbeit.


Viel Spaß beim Lesen wünscht
Ihre NelsNews-Redaktion

 

 

 



Folgende Themen erwarten Sie in diesem Newsletter:

Neu: „Überdecker“ im 12er-Format
Keine Bauhandwerkersicherung – Mängelbeseitigung verweigert
„NOx-freie Zone“ auf dem Schulhof
Renaissance der Zunftkleidung durch die Sonne
FLÜWO: Aktiv gegen Luftschadstoffe
Dienstwagen ist Arbeitslohn
So werden Angebote zum Kundenmagnet
Internet: Referenz-Dächer "live"







  

Neu: Verschiebeziegel im 12er-Format

In die Riege kleinformatiger Dachziegel von Nelskamp reiht sich jetzt der „F 12 Ü“ ein. Er kommt der steigenden Nachfrage nach den sogenannten „Sanierungsziegeln“ entgegen.
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Ohne Bauhandwerkersicherung keine Mängelbeseitigung

Hat der Bauherr trotz Aufforderung keine Bauhandwerkersicherung nach § 648a BGB abgegeben, darf der Auftragnehmer die Beseitigung von Mängeln verweigern, urteilte jetzt der Bundesgerichtshof.
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„NOx-freie Zone“ für eine Schule

In Brandenburg wurden jetzt drei Gebäudeteile der Wilhelm-Busch-Schule energetisch saniert – und mehr als 4.000 Quadratmeter Dachfläche mit ClimaLife-Dachsteinen eingedeckt. Ein Objektbericht.
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Sonne sorgt für Renaissance der Zunftkleidung...

Dachhandwerker sind durch die Sonne besonders gefährdet. Darum kommt jetzt ein traditionelles Kleidungsstück zu neuen Ehren – der breitkrempige Zimmermannshut schützt am besten vor Sonnenbrand.
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FLÜWO: Programm gegen Luftschadstoffe

Die Stuttgarter WBG setzt auf ClimaLife-Dachsteine: Rund 850 Quadratmeter umwelt-aktive Dachfläche bei einem Neubauprojekt sind nur der Anfang eines längerfristigen Programms – ClimaLife soll die herkömmlichen Dachsteine auf weiteren Gebäuden aus dem Bestand ersetzen.
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Privat genutzter Dienstwagen ist Arbeitslohn – zum Teil

Sind Privatfahrten mit dem Firmenwagen gestattet, kann das Finanzamt keine verdeckte Gewinnausschüttung unterstellen. Denn der Wagen ist eine „geldwerte Leistung“, also Arbeitslohn, urteilte jetzt der Bundesfinanzhof.
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So werden Ihre Angebote zum Kundenmagnet

Schriftliche Angebote gelten oft als lästige Pflicht. Mit aktiven Formulierungen, die den Kundennutzen in den Vordergrund stellen, können sie zum wichtigen Baustein der Kundengewinnung werden. Wir haben für Sie dafür zahlreiche Tipps gefunden.
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Dächer im Blickpunkt – vom Schreibtisch aus

Mit Online-Diensten wie Google Maps sehen Hauseigentümer ihr Dach aus der Vogelperspektive. Damit bekommt die „fünfte Fassade“ besondere Aufmerksamkeit. Und Dachhandwerker können ihre Referenzobjekte „live“ präsentieren...
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