Dachflächenfenster dienen zur Belüftung und Belichtung des Dachraumes. Sie sollten schall- und wärmegedämmt sein. Dachflächenfenster sind Ü-Zeichen-pflichtig (das Ü–Zeichen dient dem Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten nach § 17 LBO), müssen einer Schlagregen-Sicherheitsprüfung standhalten und den Ansprüchen der Bauregelliste entsprechen. Dachflächenfenster können außerdem die Funktion eines Notausstiegs erfüllen.